Wir haben den Sachverstand Rund um Ihr Fahrzeug. Wir erstellen Gutachten bei Unfallschäden und Bewertungen
Wir machen es Ihnen einfach – von Anfang bis Ende
Ein Unfall muss nicht immer ein Drama sein und vor allem kein Problem. Denn es gibt ein relativ klares und überschaubares Prozedere, wie Sie zu Ihrem Recht und Geld kommen. Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall tragen, also der Geschädigte sind, haben Sie alle Trümpfe in der Hand: Sie haben das Recht auf Schadenersatz durch die gegnerische Kfz-Versicherung. Sie benötigen dafür lediglich ein Gutachten für Ihr Auto, welches wir für Sie erstellen können.
Für den verursachten Schaden an Ihrem Auto haben Sie das Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter. Und Sie haben das Recht auf einen Anwalt, der Ihre Rechte durchsetzt. Wir kümmern uns für Sie um alle Belange. Schnell und unkompliziert, denn ausgezeichneter Service ist uns wichtig.
Sie haben vor Ihre Schäden reparieren zu lassen und keine Zeit und Lust, sich mit der Schadenabwicklung Ihres Autos zu beschäftigen? Kein Problem, wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Wir erstellen für Sie ein professionelles Unfallgutachten zu Ihren Schäden und übernehmen gerne die Terminabsprache mit der Werkstatt Ihres Vertrauens. Unser Netzwerk reicht von Bruchsal über Karlsruhe bis nach Pforzheim.
Rufen sie uns an: 0177 5335445  - Direktabrechnung mit der   Versicherung - kurzfristige Terminvergabe - Durchgehend Erreichbar
Kosten Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Nach Honoratabelle des BVSK Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt bei 150,00 € zzgl. Nebenkosten – wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält. Kostenübernahme eines Unfallgutachtens Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist. Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht Außerhalb von dieser Kostentragungspflicht für einen Fahrzeugschaden unter 750€ erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Kostenübernahme bei Kaskoschäden Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter. Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten. Dies ist im Vorfeld zu prüfen.
Im Umkreis von 100 Kilometer kommen wir gerne zu Ihnen vor Ort