Wir haben den Sachverstand Rund um Ihr Fahrzeug.
Wir erstellen Gutachten bei Unfallschäden und Bewertungen
Wir machen es Ihnen einfach – von Anfang bis Ende
Ein
Unfall
muss
nicht
immer
ein
Drama
sein
und
vor
allem
kein
Problem.
Denn
es
gibt
ein
relativ
klares
und
überschaubares
Prozedere,
wie
Sie
zu
Ihrem
Recht
und
Geld
kommen.
Wenn
Sie
keine
Schuld
an
dem
Unfall
tragen,
also
der
Geschädigte
sind,
haben
Sie
alle
Trümpfe
in
der
Hand:
Sie
haben
das
Recht
auf
Schadenersatz
durch
die
gegnerische
Kfz-Versicherung.
Sie
benötigen
dafür lediglich ein Gutachten für Ihr Auto, welches wir für Sie erstellen können.
Für
den
verursachten
Schaden
an
Ihrem
Auto
haben
Sie
das
Recht
auf
einen
unabhängigen
Kfz-Gutachter.
Und
Sie
haben
das
Recht
auf
einen
Anwalt,
der
Ihre
Rechte
durchsetzt.
Wir
kümmern
uns
für
Sie
um
alle
Belange.
Schnell
und
unkompliziert, denn ausgezeichneter Service ist uns wichtig.
Sie
haben
vor
Ihre
Schäden
reparieren
zu
lassen
und
keine
Zeit
und
Lust,
sich
mit
der
Schadenabwicklung
Ihres
Autos
zu
beschäftigen?
Kein
Problem,
wir
stehen
Ihnen
mit
Rat
und
Tat
zur
Seite.
Wir
erstellen
für
Sie
ein
professionelles
Unfallgutachten zu Ihren Schäden und übernehmen gerne die Terminabsprache mit der Werkstatt Ihres Vertrauens.
Unser Netzwerk reicht von Bruchsal über Karlsruhe bis nach Pforzheim.
Kosten
Wir rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab.
Nach Honoratabelle des BVSK
Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das
Gutachten bezahlbar bleibt.
Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung
liegt bei 150,00 € zzgl. Nebenkosten – wenig Geld im Vergleich zu der
Sicherheit, die der Autofahrer durch dieses Gutachten erhält.
Kostenübernahme eines Unfallgutachtens
Bei einem Unfall trägt grundsätzlich der Unfallverursacher
bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten
des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des
BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen,
der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht
Außerhalb von dieser Kostentragungspflicht für einen Fahrzeugschaden
unter 750€ erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag.
Kostenübernahme bei Kaskoschäden
Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen
eigenen Sachverständigen.
Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden,
besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten
Sachverständigenverfahrens.
In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen
Sachverständigen seines Vertrauens.
Falls keine Einigung zustande kommt, entscheidet ein Obergutachter.
Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im
Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.
Dies ist im Vorfeld zu prüfen.
Im Umkreis von 100
Kilometer kommen wir gerne
zu Ihnen vor Ort