Wir haben den Sachverstand Rund um Ihr Fahrzeug.
Wir erstellen Gutachten bei Unfallschäden und Bewertungen
Wir ermittelt mit Sachverstand und Wissen die Schadenhöhe an Ihrem
unfallbeschädigten Fahrzeug.
Bei der Klärung der Schadenhöhe ist objektives Expertenwissen
gefordert, damit Sie zu Ihrem Recht kommen!
Wir ermitteln präzise alle Details, die für die Schadenregulierung
wichtig sind. Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die
freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die
gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadengrenze (derzeit
rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Bei einem Kaskoschaden ist
der Geschädigte bei der Gutachtenbeauftragung an die Weisung des
Versicherers gebunden.
Aber auch wenn diese Möglichkeit Ihrer Ansicht nach im Raum stehen
könnte, sollten Sie nicht scheuen uns zu kontaktieren.
Sollte diese sogenannte “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten werden,
weisen wir Sie darauf in jedem Fall bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung hin.
Unsere Sachverständigen stehen Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite,
wenn es um den Reparaturweg und die Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug geht.
Erste Maßnahmen
Nach einem Unfall sind für Sie insbesondere die folgenden Punkte von
Bedeutung
Ihre ersten Maßnahmen am Unfallort beeinflussen maßgeblich Ihre Möglichkeiten,
Ihre berechtigten Ansprüche später durchzusetzen.
Was Sie daher im “Fall des Falles” beachten sollten:
Neben der selbstverständlichen Erstversorgung möglicherweise
verletzter Personen ist für die Durchsetzung Ihrer eigenen
Schadenersatzansprüche eine umgehende Sicherung der relevanten
Unfallspuren unverzichtbar. Nicht in jedem Fall werden möglicherweise
anwesende Polizeibeamte die Unfallspuren aufnehmen.
Prinzipiell ist es daher jedem Fahrzeugführer in dessen eigenem
Interesse dringend anzuraten, folgende Gegenstände stets
im Fahrzeug mitzuführen, um ggf. eine hinreichende Beweissicherung
selbst durchführen zu können:
Fotoapparat (es reicht gewöhnlich ein Fotohandy,
eine Digitalkamera oder eine einfache Wegwerfkamera)
Unfallbericht (notfalls reichen Stift und Papier für die wichtigsten Notizen)
Unter Umständen Kreide und Meterstab / Maßband
Wichtig:
Fertigen Sie Lichtbilder von Unfallspuren und den beteiligten
Fahrzeugen, bevor diese nach dem Unfall aus ihren ursprünglichen
Endstellungen fortbewegt werden!
Markieren Sie auf der Fahrbahn mit der Kreide die Fahrzeugeckpunkte
der Fahrzeuge. Anschließend können die Fahrzeuge dann ohne
weiteres entfernt werden, um den Verkehrsfluss nicht weiter zu
beeinträchtigen.
Als Geschädigter haben Sie laut Deutscher Rechtsprechung Anspruch
darauf, nach einem Schaden genauso gestellt zu werden wie vor dem Unfall.
Was das für Sie bedeutet:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger
bzw. dessen eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten für das
Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
Sie als Geschädigter haben die freie Wahl bei der Beauftragung eines
Sachverständigen Ihres Vertrauens. Denn dieser stellt sicher, dass
neben dem technischen Schaden am Fahrzeug auch dessen
merkantile Wertminderung und der Nutzungsausfall richtig ermittelt werden.
Sie müssen sich daher auch nicht mit dem Gutachten eines Sachverständigen
des regulierenden Versicherers zufrieden geben. Bedenken Sie,
dass diese Sachverständigen letztlich im Auftrag der ersatzpflichtigen
Versicherung arbeiten.
Lassen Sie sich daher auch nicht durch oftmals anderslautende
Aussagen der Versicherer verunsichern.
Ihr Recht
Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Schadengutachten
eines Sachverständigen Ihres Vertrauens.
Warum Sie auf ein solches Gutachten nicht aufgrund eines
Kostenvoranschlages einer Werkstatt verzichten sollten:
Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt ist für die Durchsetzung Ihrer
Ansprüche zu einem späteren Zeitpunkt oftmals unzureichend.
In Ermangelung aussagekräftiger Lichtbilder sowie einer oft nur
undetaillierten Schadenaufnahme erfüllt ein Kostenvoranschlag
später meistens keine echte beweissichernde Funktion.
Außerdem ist im Kostenvoranschlag eine eventuell eingetretene merkantile
Wertminderung Ihres Fahrzeugs nicht berücksichtigt.
Die Praxis zeigt:
Auch wenn sich die Beteiligten an der Unfallstelle vielleicht bezüglich
der Schuldfrage zunächst einig sind, kommt es im Nachhinein dann doch
oft zu widersprüchlichen Angaben zum Unfallhergang. Neben der Feststellung
der Schadenhöhe an Ihrem Fahrzeug dient unser qualifiziertes Gutachten
auch der Beweissicherung bei später strittigem Unfallhergang.
Oftmals lassen sich aus unfallanalytischer Sicht anhand gut und detailliert
dokumentierter Spurenbilder an den Fahrzeugen nämlich objektive Aussagen
zum Unfallhergang treffen und somit Angaben von Beteiligten und Zeugen
be- oder auch widerlegen.
Haftpflichtgutachten zur Schadenhöhe erstellen wir im Rahmen der
zivilrechtlichen Schadenregulierung.
Sie beauftragen uns also, um Ihre Ansprüche gegenüber der regulierenden
(“gegnerischen”) Versicherung geltend zu machen.
Wozu ein Gutachten
Die Besichtigung Ihres Fahrzeuges erfolgt nach einer Terminabsprache in
der Regel zeitnah, möglichst noch am selben Tag, entweder
direkt vor Ort bei Ihnen oder ansonsten auch in der Werkstatt,
in der sich Ihr Fahrzeug bereits befindet.
An den heutigen Fahrzeugen werden meistens großflächige Stoßfänger aus
Kunststoff verbaut, die es im Schadenfall oftmals nicht erlauben,
eventuelle Beschädigungen an darunterliegenden Bauteilen von außen zu erkennen.
In solchen Fällen kann die Demontage dieser Verkleidungen erforderlich werden.
Diese Kosten werden im Gutachten mitberücksichtigt und ebenfalls
vom regulierenden Versicherer erstattet.
Was - aus Sicht des Unfallanalytikers
bedauerlicherweise - oft in den Hintergrund rückt:
Neben der Ermittlung der zu erwartenden Reparaturkosten dient das
Schadengutachten in erster Linie auch der Beweissicherung!
Gerade feine Spuren, wie z. B. oberflächige Anriebe,
bzw. die gesamte Schadencharakteristik können bei der Aufklärung
des Unfallablaufes ausschlaggebend sein.
Sollten Sie beispielsweise zu einem späteren Zeitpunkt den von Ihnen
vorgetragenen Unfallhergang beweisen müssen oder Schmerzensgeld aufgrund
erlittener Verletzungen geltend machen wollen, sind Ihnen die Lichtbilder
zu unserem Schadengutachten sowie die genaue Schadenbeschreibung
oft die einzige objektive Hilfe.
(Anmerkung: Der Kostenvoranschlag einer Werkstatt erfüllt diese
Kriterien i.d.R. nicht!)
Schadengutachten
Im Umkreis von 100
Kilometer kommen wir gerne
zu Ihnen vor Ort